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   FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19   

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FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19 (https://dejure.org/2023,18232)
FG Saarland, Entscheidung vom 14.06.2023 - 1 K 1264/19 (https://dejure.org/2023,18232)
FG Saarland, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 1 K 1264/19 (https://dejure.org/2023,18232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Abzug als Vorsteuer für gesetzlich geschuldete Steuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für ihr Unternehmen ausgeführt worden sind

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Investitionskostenzuschuss des Vermieters an den Mieter - Leistungsaustausch - Vorsteuerabzug

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • EuGH, 09.10.2001 - C-409/98

    Mirror Group

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Allerdings erbringt ein Steuerpflichtiger, der nur die Gegenleistung für die Erbringung einer Dienstleistung in Geld zahlt oder der sich hierzu verpflichtet, selbst keine Dienstleistung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c MwStSystRL (EuGH vom 9. Oktober 2001 C-409/98 "Mirror Group", HFR 2002, 69).

    Daher erbringt ein Mieter, der sich nur verpflichtet, Mieter zu werden und den Mietzins zu zahlen, dem Vermieter gegenüber auch dann keine Dienstleistung, wenn er hierfür vom Vermieter bezahlt wird (EuGH vom 9. Oktober 2001 C-409/98 "Mirror Group", HFR 2002, 69).

    In diesem Fall stellt sich eine Zahlung des Vermieters unter wertender Betrachtung als Gegenleistung für die vom Mieter erbrachte sonstige Leistung dar (EuGH vom 9. Oktober 2001 C-409/98 "Mirror Group", HFR 2002, 69).

    Die Verpflichtung eines solchen Mieters könne dann als steuerpflichtige Werbedienstleistung betrachtet werden (EuGH vom 9. Oktober 2001 C-409/98 "Mirror Group", HFR 2002, 69).

    Für das Vorliegen eines Leistungsaustauschs spricht zwar, dass ein kaufmännisch denkender Vermieter in der Praxis nur dann etwas an einen potenziellen Mieter bezahlen wird, wenn er auch ein wirtschaftliches Interesse daran hat (Huschens RIW 2001, 955; Vellen UStB 2001, 370).

    Eine Person, die ursprünglich kein Recht an einem Grundstück hat, aber gegen Zahlung eines Geldbetrages seitens des Vermieters einen Mietvertrag über dieses Grundstück mit dem Vermieter abschließt und/oder ein Mietangebot des Vermieters annimmt, erbringt daher selbst dann keine Dienstleistung, wenn sie vom Vermieter hierfür bezahlt wird (EuGH vom 9. Oktober 2001 C-409/98 "Mirror Group", HFR 2002, 69).

    Denn anders als in dem vom EuGH in der Rechtssache "Mirror Group" (EuGH vom 9. Oktober 2001 C-409/98 "Mirror Group", HFR 2002, 69) entschiedenen Fall, haben die Mietvertragsparteien vorliegend hinsichtlich des Investitionskostenzuschusses gerade keine ausdrückliche Regelung in den Vertrag aufgenommen, nach der der Zuschuss als Gegenleistung oder Anreiz für den Abschluss der NV 4 gezahlt werden sollte.

    Hinzu kommt, dass die Ausgangssituation vorliegend eine andere ist als in dem EuGH-Verfahren C-409/98 "Mirror Group" (EuGH vom 9. Oktober 2001 C-409/98 "Mirror Group", HFR 2002, 69) zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • EuGH, 18.06.2009 - C-566/07

    Stadeco - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. c - Steuer,

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Die Vorschrift dient der Verhinderung einer Gefährdung des Steueraufkommens, die sich aus dem Recht auf Vorsteuerabzug ergeben kann (vgl. EuGH vom 19. September 2000 C-454/98 "Schmeink & Cofreth und Strobel", HFR 2000, 914; vom 18. Juni 2009 C-566/07 "Stadeco", BFH/NV 2009, 1371; vom 11. April 2013.

    Wie aus der Verweisung in § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG auf § 17 Abs. 1 UStG folgt, wirkt die Rechnungsberichtigung erst für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung und somit nicht auf den Besteuerungszeitraum der Rechnungserteilung zurück; dies folgt aus dem Normzweck von § 14c UStG bzw. des Art. 203 MwStSystRL, wonach eine Gefährdung des Steueraufkommens durch einen unzutreffenden Steuerausweis vermieden werden soll (BFH vom 12. Oktober 2016 XI R 43/14, BStBl II 2022, 566; EuGH vom 18. Juni 2009 C-566/07 "Stadeco", BFH/NV 2009, 1371; vom 11. April 2013 C-138/12 "Rusedespred", HFR 2013, 546).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-138/12

    Rusedespred - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 203 -

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    C-138/12 "Rusedespred", HFR 2013, 546).

    Wie aus der Verweisung in § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG auf § 17 Abs. 1 UStG folgt, wirkt die Rechnungsberichtigung erst für den Besteuerungszeitraum der Berichtigung und somit nicht auf den Besteuerungszeitraum der Rechnungserteilung zurück; dies folgt aus dem Normzweck von § 14c UStG bzw. des Art. 203 MwStSystRL, wonach eine Gefährdung des Steueraufkommens durch einen unzutreffenden Steuerausweis vermieden werden soll (BFH vom 12. Oktober 2016 XI R 43/14, BStBl II 2022, 566; EuGH vom 18. Juni 2009 C-566/07 "Stadeco", BFH/NV 2009, 1371; vom 11. April 2013 C-138/12 "Rusedespred", HFR 2013, 546).

  • BFH, 28.05.2009 - V R 11/08

    Keine Minderung der Umsatzsteuer, die in einer Rechnung für steuerfreie Umsätze

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Erst damit erhält die im Vertrag vereinbarte Monatsmiete (einschließlich des gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags) die erforderlichen tatsächlichen Ergänzungen, aufgrund derer eine ausreichende Leistungsbeschreibung angenommen werden kann (BFH vom 28. Mai 2009 V R 11/08, HFR 2010, 156 m.w.N.).

    Wird in Verträgen über Dauerschuldverhältnisse Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, kann vom Vorliegen dieser ergänzenden Unterlagen regelmäßig ausgegangen werden, wenn es - wie vorliegend - an gegenteiligem Vortrag fehlt (BFH vom 28. Mai 2009 V R 11/08, HFR 2010, 156 m.w.N.).

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c MwStSystRL gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (vgl. EuGH vom 18. Juli 2007 C-277/05 "Société thermale d'Eugénie-les-Bains", HFR 2007, 1053; vom 22. Juni 2016 C-11/15 "Cesky rozhlas", HFR 2016, 751; vom 18. Januar 2017 C-37/16 "SAWP", HFR 2017, 263; BFH vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BStBl II 2010, 1084; vom 20. März 2013 XI R 6/11, BStBl II 2014, 206; vom 21. Dezember 2016 XI R 27/14, BStBl II 2021, 779, jeweils m.w.N.).

    Dabei bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet (vgl. BFH vom 18. Dezember 2008 V R 38/06, BStBl II 2009, 749; vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BStBl II 2010, 1084; vom 20. März 2013 XI R 6/11, BStBl II 2014, 206; vom 21. Dezember 2016 XI R 27/14, BStBl II 2021, 779).

  • BFH, 20.03.2013 - XI R 6/11

    Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug nicht

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c MwStSystRL gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (vgl. EuGH vom 18. Juli 2007 C-277/05 "Société thermale d'Eugénie-les-Bains", HFR 2007, 1053; vom 22. Juni 2016 C-11/15 "Cesky rozhlas", HFR 2016, 751; vom 18. Januar 2017 C-37/16 "SAWP", HFR 2017, 263; BFH vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BStBl II 2010, 1084; vom 20. März 2013 XI R 6/11, BStBl II 2014, 206; vom 21. Dezember 2016 XI R 27/14, BStBl II 2021, 779, jeweils m.w.N.).

    Dabei bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet (vgl. BFH vom 18. Dezember 2008 V R 38/06, BStBl II 2009, 749; vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BStBl II 2010, 1084; vom 20. März 2013 XI R 6/11, BStBl II 2014, 206; vom 21. Dezember 2016 XI R 27/14, BStBl II 2021, 779).

  • BFH, 30.06.2010 - XI R 22/08

    Bereitstellungsentgelte als pauschalierte Entschädigung nicht umsatzsteuerbar

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH werden Leistungen nach den übereinstimmenden Regelungen in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG und in Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c MwStSystRL gegen Entgelt erbracht, wenn zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurde (vgl. EuGH vom 18. Juli 2007 C-277/05 "Société thermale d'Eugénie-les-Bains", HFR 2007, 1053; vom 22. Juni 2016 C-11/15 "Cesky rozhlas", HFR 2016, 751; vom 18. Januar 2017 C-37/16 "SAWP", HFR 2017, 263; BFH vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BStBl II 2010, 1084; vom 20. März 2013 XI R 6/11, BStBl II 2014, 206; vom 21. Dezember 2016 XI R 27/14, BStBl II 2021, 779, jeweils m.w.N.).

    Dabei bestimmt sich in erster Linie nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, ob die Leistung des Unternehmers derart mit der Zahlung verknüpft ist, dass sie sich auf die Erlangung einer Gegenleistung (Zahlung) richtet (vgl. BFH vom 18. Dezember 2008 V R 38/06, BStBl II 2009, 749; vom 30. Juni 2010 XI R 22/08, BStBl II 2010, 1084; vom 20. März 2013 XI R 6/11, BStBl II 2014, 206; vom 21. Dezember 2016 XI R 27/14, BStBl II 2021, 779).

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Auch Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 13. November 1997 V R 11/97, BStBl II 1998, 169, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Auch Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 13. November 1997 V R 11/97, BStBl II 1998, 169, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2000 - V R 10/00

    Leistungsaustausch bei Zahlungen der Gemeinde

    Auszug aus FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19
    Auch Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 13. November 1997 V R 11/97, BStBl II 1998, 169, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

  • BFH, 17.12.2009 - V R 1/09

    Änderung der Bemessungsgrundlage - Herabsetzung des Entgelts aufgrund späterer

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

  • BFH, 30.01.2014 - V R 1/13

    Keine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG wegen

  • EuGH, 15.09.2016 - C-518/14

    Senatex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • BFH, 16.01.2003 - V R 36/01

    Abgrenzung umsatzsteuerrechtliches Entgelt - Entschädigung/Schadensersatz

  • BFH, 13.11.2019 - V R 5/18

    Vorsteuerabzug aus Mietereinbauten

  • BFH, 13.11.2003 - V R 59/02

    Unterlassung von Wettbewerb

  • BFH, 16.11.1972 - V R 8/70

    Vertraglich vereinbarte Vergütungen - Kfz-Vermittler - Vermittlungsauftrag -

  • FG Köln, 13.01.2010 - 9 K 4447/08

    Anforderungen an das Vorliegen eines umsatzsteuerpflichtigen Entgelts bei geltend

  • EuGH, 18.01.2017 - C-37/16

    SAWP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames

  • BFH, 18.12.2008 - V R 38/06

    Annahme eines Leistungsaustausches bei Zahlungen aus öffentlichen Kassen -

  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich -

  • BFH, 06.12.2007 - V R 3/06

    Nichtabziehbarkeit der nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 geschuldeten Umsatzsteuer -

  • BFH, 06.05.2004 - V R 40/02

    Sonstige Leistung durch Verzicht auf das Amt eines Testamentsvollstreckers

  • EuGH, 22.06.2016 - C-11/15

    Ceský rozhlas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

  • BFH, 30.03.2006 - V R 9/03

    Verwertung von Sicherungsgut

  • BFH, 15.09.1983 - V R 154/75
  • BFH, 11.10.1962 - V 317/59 U

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Übernahme von Kosten der Unterhaltung für

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

  • BFH, 24.11.1992 - V R 80/87

    Umsatzsteuerpflicht von Lieferungsentgelten die im Inland entstehen

  • BFH, 23.01.2002 - V B 161/01

    Entgelt für Unterbringung von Asylbewerbern

  • EuGH, 15.12.1993 - C-63/92

    Lubbock Fine / Kommissioners of customs und excise

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